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Fahrtkosten oder Homeoffice-Pauschale? So machen Sie beide Posten geltend

Titelbild Fahrtkosten oder Homeoffice

Inhaltsverzeichnis

In der heutigen Arbeitswelt stehen Arbeitnehmer oft vor der Frage, welche Kosten sie gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend machen können. Kann ich mein Arbeitszimmer als Arbeitnehmer in der Wohnung steuerlich absetzen? An welchen Tagen darf ich die Pendlerpauschale nutzen und was ist die Homeoffice-Pauschale und wann greift sie? Insbesondere in Zeiten von vermehrtem Homeoffice und flexibler Arbeitsplatzgestaltung ist es wichtig zu wissen, wie man Fahrtkosten angibt und die Homeoffice-Pauschale optimal nutzt.

Dieser Artikel erklärt und zeigt Ihnen, wann und wie Sie Arbeitskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen können, wie Sie Pendlerkosten geltend machen und wie Sie das Homeoffice beim Finanzamt steuerlich anerkennen lassen können. Außerdem beleuchten wir, welche besonderen Situationen Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen müssen und wie SAP Concur Ihnen dabei helfen kann, Ihre Arbeitskosten effizient zu verwalten.

Wann sind Arbeitskosten von der Steuer als Werbungskosten absetzbar?

Arbeitskosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn sie

  • beruflich veranlasst sind,
  • nicht anderweitig erstattet werden
  • und sie in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Zu den absetzbaren Arbeitskosten gehören beispielsweise Pendlerkosten, für die Fahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, dem Arbeitsplatz sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Das Finanzamt prüft diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung genau und berücksichtigt dabei auch die Tätigkeit und die Anzahl der Arbeitstage.

Unterschiede in der steuerlichen Behandlung zwischen Pendelkosten und Homeoffice

Die Unterschiede liegen primär in der Art der entstehenden Ausgaben und den jeweiligen steuerlichen Regelungen.

Pendlerkosten entstehen, wenn Sie regelmäßig von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz fahren, sei es mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad. Diese Ausgaben können Sie in der Regel als Werbungskosten absetzen, indem Sie die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) nutzen oder die tatsächlichen Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.

Anders sieht es bei den Homeoffice-Kosten aus: Hier entstehen Ihnen zusätzliche Ausgaben, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Beispielsweise für Büromaterial, Möbel oder technische Ausstattung. Sie haben die Wahl, entweder die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen oder die Homeoffice-Pauschale zu nutzen.

Arbeitnehmer pendelt im Auto zur Arbeit
Arbeitnehmerin mit Laptop im Homeoffice

Pendlerkosten absetzen

Lassen Sie uns nun genauer betrachten, was die Pendlerpauschale ist, wie Sie Pendlerkosten als Werbungskosten steuerlich absetzen können und welche Ausgaben dabei berücksichtigt werden.

Sie haben die Wahl zwischen der Angabe der tatsächlichen Kosten und der Nutzung der Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ermöglicht es Ihnen, pro Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer der einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz abzusetzen, wobei dieser Betrag ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent steigt. Diese Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel und deckt alle Kosten ab, egal ob Sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs zu Ihrer Tätigkeitsstätte sind.

Alternativ können Sie die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen. Hierbei gilt es zu beachten, dass Sie hierfür detaillierte Nachweise benötigen. Zu den absetzbaren Kosten gehören Kraftstoffkosten, Reparatur- und Wartungskosten, die Abschreibung des Fahrzeugs, Versicherungskosten, Kfz-Steuer und Parkgebühren sowie Tickets für öffentliche Verkehrsmittel.

Vorteile und Nachteile

  • Pendlerpauschale: Die Nutzung der Pendlerpauschale ist einfacher und erfordert weniger Nachweise gegenüber dem Finanzamt. Sie eignet sich besonders, wenn Ihre tatsächlichen Kosten unter dem Pauschalbetrag liegen oder wenn Sie kein Auto nutzen.
  • Tatsächliche Kosten: Die Angabe der tatsächlichen Kosten kann vorteilhaft sein, wenn Ihre Fahrtkosten erheblich höher sind als die Pauschale. Dies erfordert jedoch eine gründliche Dokumentation und detaillierte Nachweise, wann und wie häufig Sie zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Tätigkeitsstätte pendeln.

Homeoffice geltend machen

Um als Arbeitnehmer das Homeoffice gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend zu machen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers oder die Inanspruchnahme der Homeoffice-Pauschale.

Um Ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ein separater abgeschlossener Raum in Ihrer Wohnung, der nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird
  • Private Mitbenutzung darf neben der Arbeit maximal 10 % betragen
  • Kosten wie Mietanteile, Strom- und Heizkosten, Internet- und Telefonkosten sowie Abschreibungen von Arbeitsmitteln wie Computer und Büromöbel müssen gegenüber dem Finanzamt in der Steuererklärung detailliert aufgeführt und durch entsprechende Belege nachgewiesen und dokumentiert werden. Hierbei erfolgt die Aufteilung der Kosten nach dem Flächenanteil des Arbeitszimmers.

Tipps zur korrekten Dokumentation und Nachweisführung

  • Arbeitszeitprotokoll führen: Notieren Sie die Tage, die Sie von Zuhause aus arbeiten, und Ihre Tätigkeit im Homeoffice, um die berufliche Nutzung Ihres Arbeitsplatzes zu belegen.
  • Kosten klar trennen: Achten Sie darauf, die Kosten für Ihren Arbeitsplatz im Homeoffice klar zu separieren und nur die tatsächlich beruflich veranlassten Kosten anzusetzen.
  • Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen für Homeoffice-Ausgaben sorgfältig auf.

Alternativ zu der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers, haben Sie die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale (auch Tagespauschale genannt) in Anspruch zu nehmen. Diese ermöglicht es Ihnen seit 2023 insgesamt 210 Tage zu je 6 € und somit einen pauschalen Betrag von bis zu 1.260 € pro Jahr abzusetzen.

Im Vergleich zum Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers ist die Homeoffice-Pauschale einfacher und schneller zu beantragen und Sie als Arbeitnehmer:in müssen keine Nachweise über Ihre Tätigkeit und die berufliche Nutzung des Homeoffice erbringen.

Die Pauschale soll die zusätzlichen Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Telefon abdecken und auch den Wegfall der Pendlerpauschale für den Arbeitsweg pro Tag ausgleichen.

Hinweis: Falls Sie bereits ein häusliches Arbeitszimmer unter den Werbungskosten absetzen, ist die gleichzeitige Nutzung der Homeoffice-Pauschale nicht möglich.

Steuererklärung mit Ordner mit belegen fürs Finanzamt
Arbeitnehmende sitzt in ihrer Küche im Homeoffice

Besondere Situationen

Wie lässt sich ein hybrides Arbeitsmodell abbilden?

In der heutigen Arbeitswelt sind Mischformen wie das Arbeiten teils im Homeoffice und teils am Arbeitsplatz im Büro sowie Wechsel zwischen diesen Arbeitsformen innerhalb des Steuerjahres üblich. Hierbei ist eine genaue Dokumentation der Tage im Homeoffice sowie der Tage in Präsenzarbeit im Büro erforderlich, um die Pauschalen geltend zu machen.

Änderungen in der Arbeitsform können auch Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten haben, weshalb eine genaue Dokumentation und Nachweisführung erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Steuererklärung zu gewährleisten.

Welche Kosten können Arbeitnehmer mit Homeoffice-Vertrag absetzen?

Arbeitnehmer mit einem Homeoffice-Vertrag profitieren von verschiedenen steuerlichen Vorteilen. Ein wichtiger Punkt ist die Abrechnung der Fahrtkosten ins Büro. Wenn Sie gelegentlich ins Büro fahren, können Sie diese Fahrtkosten bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Diese werden Ihnen in der Regel vom Unternehmen erstattet und können nicht zusätzlich steuerlich abgesetzt werden.

Hier kommt SAP Concur ins Spiel. Dieses leistungsstarke Tool unterstützt Sie bei der automatischen Berechnung der Kilometerpauschale. Sobald Sie Ihre Fahrtstrecke eingeben, ermittelt SAP Concur die genaue Höhe der Fahrtkosten, die Sie Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen können. Dadurch sparen Sie Zeit und reduzieren das Risiko von Fehlern bei der Berechnung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Fahrtkosten zu Kunden oder bspw. Messen. Diese können ebenfalls über SAP Concur abgerechnet werden. Wenn Sie für Ihr Unternehmen Kunden oder Messen besuchen, erfasst und berechnet Concur die anfallenden Fahrtkosten präzise. Die Software ist genau für solche Anforderungen konzipiert, um Ihnen den Abrechnungsprozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie alle Ausgaben korrekt dokumentieren.

SAP Concur vereinfacht nicht nur die Kilometerpauschalenberechnung, sondern sorgt auch dafür, dass Sie jederzeit den Überblick über Ihre Reisekosten behalten.

Fazit: Steuerliche Vorteile von Homeoffice und Pendeln gezielt nutzen

Die Möglichkeit, zwischen Homeoffice und Pendeln zu wählen, bietet Ihnen als Arbeitnehmer eine große Flexibilität und stellt Sie jedoch auch vor steuerliche Herausforderungen. Während Pendelkosten wie Fahrtkosten und die Kilometerpauschale relativ einfach abzusetzen sind, erfordert die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers eine genaue Einhaltung der steuerlichen Vorgaben. Mischformen und Wechsel zwischen den Arbeitsorten innerhalb eines Steuerjahres erfordern zudem eine sorgfältige Dokumentation, wie oft Sie von Zuhause aus arbeiten. Mit der richtigen Planung und Kenntnis der steuerlichen Regelungen können Sie jedoch von beiden Modellen profitieren und Ihre Kosten, die Ihnen bei der Arbeit entstehen, erfolgreich von der Steuer absetzen.

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