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Tagegeld auf Dienstreisen: Das regelt das Bundesreisekostengesetz

Bundesreisekostengesetz Titelbild

Inhaltsverzeichnis

Dienstreisen gehören für viele Berufstätige zum Alltag. Vor allem für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind sie oft unvermeidlich und bringen zusätzliche Reisekosten mit sich. Hier kommt das Bundesreisekostengesetz (BRKG) ins Spiel. Es regelt unter anderem das Tagegeld, eine pauschale Vergütung für Verpflegungsmehraufwand und sonstige Reisekosten, beispielsweise zwischen der eigenen Wohnung und der Dienststätte, die bei der Dienstreise aufgesucht wird. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Tagegeld und das Bundesreisekostengesetz (BRKG). Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bedeutung des Tagegelds auf Dienstreisen und erklären Ihnen, wie Sie die entsprechende Höhe des Tagegelds berechnen und welche aktuellen Sätze pro Kalendertag gelten. Zudem erhalten Sie praktische Tipps zur Anwendung und erfahren, wie SAP Concur Ihnen dabei helfen kann, Ihre Dienstreisen effizient zu organisieren und Ihre Reisekosten transparent abzurechnen.

Was ist das Tagegeld gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)?

Definition des Tagegelds gemäß BRKG

Das Tagegeld ist eine Entschädigung, die gemäß dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gewährt wird, um die während einer Dienstreise entstehenden zusätzlichen Reisekosten und Verpflegungskosten abzudecken. Es wird pro Kalendertag der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeits- bzw. Dienststätte gewährt und orientiert sich an festgelegten Pauschalbeträgen, die je nach Dauer der Abwesenheit und Zielland in der Höhe variieren können.

Zweck des Tagegelds

Der Zweck des Tagegelds besteht darin, die zusätzlichen Kosten für Verpflegung und sonstige Reisekosten auszugleichen, die Ihnen während einer Dienstreise entstehen. Durch die Pauschalen sollen administrative Aufwände Ihres Dienstgeschäfts reduziert und die Reisekostenvergütung vereinfacht werden, wodurch Ihre finanzielle Belastung gemindert und eine gerechte Kompensation sichergestellt werden soll.

Wie berechnet sich das Tagesgeld?

Aktuelle Tagegeldsätze für Inlands- und Auslandsreisen

Die Höhe des Tagegeldes hängt von der Dauer Ihrer Abwesenheit von Ihrer Wohnung und regulären Dienststätte sowie dem Reiseziel ab. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) unterscheidet dabei zwischen Inlands- und Auslandsreisen.

Für Inlandsreisen gelten aktuell folgende Pauschalen:

Art der Dienstreise

Pauschale

Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen, auch bei weniger als 8 Stunden Dauer

14 €

Pro Kalendertag Dienstreise ab 8 Stunden bis unter 24 Stunden Abwesenheit

14 €

Pro Kalendertag ab 24 Stunden Abwesenheit bei mehrtägiger Dienstreise

28 €

Übernachtungsgeld

20 €


Wenn Sie während Ihres Dienstgeschäfts eine unentgeltliche Verpflegung erhalten, werden von dem zustehenden Tagegeld für das Frühstück 20 % und für das Mittag- und Abendessen je 40 % des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag einbehalten.

Für Übernachtungen im Inland wird Ihnen ein Pauschalbetrag in Höhe von 20 € pro Nacht erstattet. Alternativ zum Übernachtungsgeld können Sie sich die tatsächlich angefallenen Reisekosten erstatten lassen, sofern sie die Kosten durch Belege (wie Hotelrechnungen) nachweisen.

Bei Auslandsreisen variieren die Sätze je nach Land und sind meist höher als die Inlandsätze. Das Bundesinnenministerium veröffentlicht jährlich die aktuellen Pauschbeträge für Auslandsreisen. Diese Pauschalen berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern und Regionen.

Hier finden Sie die aktuellen Pauschbeträge für Auslandsreisen.

Struktur und Umstände der Sätze

Die Tagegeldsätze sind gestaffelt nach der Dauer der Abwesenheit. Für längere Abwesenheiten ab 24 Stunden mit einer oder mehreren Übernachtungen gibt es höhere Pauschalen. An- und Abreisetage mit Übernachtung sowie kurze Aufenthalte unter 24 Stunden werden separat betrachtet, um eine gerechte Entschädigung sicherzustellen.

Bei längeren Reisen verringert sich der Satz nach einer bestimmten Zeit, um die langfristige Reduzierung zusätzlicher Kosten zu berücksichtigen. Wenn Ihr Dienstgeschäft an demselben Ort länger als 14 Kalendertage dauert, erhalten Sie ab dem 15. Kalendertag nur noch 50 % des ursprünglichen Tagegelds.

Zwei junge Frauen auf Geschäftsreise
Mann mit Laptop auf Geschäftsreise

Wer hat Anspruch auf Tagegeld?

Anspruch auf Tagegeld gemäß dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) haben Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Dazu gehören Beamte, Richter, Soldaten sowie abgeordnete Beamte und Richter im Bundesdienst, die dienstlich reisen.

Kriterien für die Beanspruchung von Tagegeld

Nicht jede Dienstreise qualifiziert sich automatisch für das Tagegeld. Hierbei sind bestimmte Bedingungen zu beachten:

  • Beruflicher Anlass - Ihre Reise muss aus beruflichen Gründen erfolgen und außerhalb Ihrer regelmäßigen Dienststätte (Arbeitsplatz oder Wohnung) stattfinden.
  • Mindestdauer - Die Reise muss länger als 8 Stunden dauern.
  • Übernachtung - Eine Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung begründet ebenfalls den Anspruch auf Tagegeld (Übernachtungsgeld)
  • Entfernung - Die Entfernung zwischen Ihrer Dienststätte oder Wohnung und der Stelle, an der Sie das Dienstgeschäft erledigen, muss mehr als zwei Kilometer betragen.

Beispiele für typische Dienstreisen

Typische Fälle, in denen Tagesgeld gewährt wird, sind:

  • Teilnahme an Fortbildungen und Seminaren
  • Außendiensttermine bei Kunden oder Partnern
  • Dienstbesprechungen oder Projektmeetings an anderen Standorten
  • Besuch von Messen oder Konferenzen, um dort das Unternehmen zu vertreten oder sich weiterzubilden

Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Tagegeld für viele verschiedene Arten von Dienstreisen relevant ist. Egal, ob Sie nur für einen oder mehrere Kalendertage unterwegs sind, das Bundesreisekostengesetz (BRKG) unterstützt Sie bei der Deckung der anfallenden Reisekosten.

Tipps zur Anwendung des Tagesgelds

Anleitung zur Beantragung und Abrechnung

  1. Voraussetzungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Dienstreise alle erforderlichen Kriterien erfüllt.
  2. Reiseantrag stellen: Lassen Sie Ihre geplante Dienstreise genehmigen und dokumentieren Sie die Reisedaten und -zeiten genau, um die Abwesenheitsdauer korrekt festzustellen.
  3. Belege sammeln: Bewahren Sie alle relevanten Belege wie Fahrkarten, Hotelrechnungen und Eintrittskarten auf.
  4. Reisekostenabrechnung vorbereiten: Füllen Sie das Abrechnungsformular Ihres Arbeitgebers aus und berechnen Sie die Höhe des Tagegelds manuell anhand der Pauschalsätze für In- und Ausland durch Angabe Ihrer Abreise- und Rückkehrzeiten und Verpflegungen oder nutzen Sie innovative Tools wie SAP Concur, um Ihre Tagegelder automatisch zu berechnen und Ihre Reisekostenvergütung während Ihres Dienstgeschäfts digital zu verwalten.
  5. Abrechnung einreichen: Reichen Sie die vollständige Abrechnung inklusive aller Belege und Nachweise bei der zuständigen Stelle ein.

Tipps für eine korrekte und effiziente Abrechnung

Reichen Sie Ihre Abrechnung direkt nach der Reise ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Achten Sie darauf, alle Angaben im Abrechnungsformular vollständig und korrekt zu erfassen. Sammeln und organisieren Sie alle relevanten Belege während der Reise, um den Abrechnungsprozess zu erleichtern.

Einsatz von SAP Concur

Eine Alternative zur manuellen Einreichung und Abrechnung der Reisekosten bietet das Tool SAP Concur. Hiermit können Sie Ihre Reisekosten effizient und digital verwalten. Fotografieren und laden Sie Ihre Belege direkt in der App hoch und fügen Sie mit nur wenigen Klicks die entstandenen Reisekosten Ihrer Abrechnung hinzu.

Und die beste Funktion: Lassen Sie sich Ihre Tagegelder automatisch von SAP Concur berechnen, ohne die Pauschalsätze im In- und Ausland zu kennen oder diese manuell zusammenzurechnen. Geben Sie einfach Ihre Reisedaten und Informationen zur Verpflegung ein, und SAP Concur erledigt den Rest: Das System berechnet automatisch Ihre Tagegelder unter Berücksichtigung der Verpflegungsmehraufwendungen und den entsprechenden Pauschalbeträgen im In- und Ausland.

Zudem können Sie den Status Ihrer Reisekostenvergütung in Echtzeit verfolgen und haben während Ihres Dienstgeschäfts einen guten Überblick über Ihre bisherigen Dienstreisen, Verpflegungen und Reisekosten.

Fazit: Transparente und faire Regelung für Dienstreisende

Das Tagegeld gemäß dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) bietet eine transparente und faire Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten für Verpflegung und Nebenausgaben einer Dienstreise auszugleichen. Es ist wichtig, sich mit den aktuellen Bestimmungen vertraut zu machen und diese konsequent anzuwenden. So sichern Sie sich eine reibungslose Reisekostenvergütung und vermeiden finanzielle Nachteile.

Nutzen Sie zur Verfügung stehende Hilfsmittel und digitale Lösungen wie SAP Concur, um den Prozess effizient zu gestalten. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Bundesreisekostengesetz (BRKG) und eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Reisen profitieren Sie von einer unkomplizierten und gerechten Abwicklung Ihrer Dienstreisen während Ihres Dienstgeschäfts.

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